
Die Wohnung wird durch das Amt bezahlt – Was müssen Sie wissen?
Für viele Menschen ist die Unterstützung durch das Jobcenter oder Sozialamt eine wichtige Hilfe auf dem Weg zu einem sicheren Zuhause. Wenn Sie eine Wohnung suchen, die vom Amt bezahlt wird, gibt es jedoch einige wichtige Punkte zu beachten – sowohl für Mieter als auch für Vermieter.
Wer hat Anspruch auf eine Wohnung, die vom Amt bezahlt wird?
Personen, die Bürgergeld (ehemals Hartz IV) oder Sozialhilfe erhalten, haben grundsätzlich Anspruch auf die Übernahme der Wohnkosten durch das Amt. Das bedeutet: Die Miete inklusive der Nebenkosten wird – innerhalb bestimmter Grenzen – vom Amt übernommen.
Was bedeutet „angemessene Wohnung“?
Das Amt übernimmt nur die Kosten für Wohnungen, die als "angemessen" gelten. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:
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Wohnfläche: Abhängig von der Haushaltsgröße (z. B. 45–50 m² für eine Einzelperson, je weitere Person ca. 15 m² mehr)
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Mietpreis: Die sogenannte "angemessene Miete" unterscheidet sich je nach Stadt oder Gemeinde. Die örtlichen Richtwerte sind entscheidend.
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Nebenkosten: Nur angemessene Nebenkosten werden übernommen. Heizkosten müssen ebenfalls im Rahmen liegen.
Was müssen Mieter beachten?
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Vor Abschluss des Mietvertrags ist eine Zustimmung des Jobcenters oder Sozialamts zur Kostenübernahme erforderlich.
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Holen Sie sich vorab eine "Kostenübernahmebestätigung" für die neue Wohnung.
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Die Kaution kann unter Umständen als Darlehen übernommen werden – auch das muss vorher beantragt werden.
Was sollten Vermieter wissen?
Was sollten Vermieter wissen?
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Mietzahlungen erfolgen in der Regel direkt durch das Amt, oft zuverlässig und pünktlich.
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Die Mietinteressenten müssen eine Kostenübernahmebescheinigung vorlegen – ein Zeichen, dass die Wohnung als angemessen gilt.
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Mietverträge können wie üblich abgeschlossen werden – das Amt tritt nicht als Vertragspartner auf.
Weitere wichtige Informationen zu den Miet- und Wohnflächenbegrenzungen des Salzlandkreises finden Sie hier.
Weitere wichtige Informationen zu den Miet- und Wohnflächenbegrenzungen des Harzkreises finden Sie hier.

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